Nutzungsbedingungen für die Karriereberatungs- und Vermittlungsleistung für Kandidaten durch die ABALON Group

Stand: 01.01.2021

Die ABALON Services GmbH und die ABALON Recruitment GmbH (nachfolgend „ABALON) ist eine Personalberatung und -vermittlung, die auf die dauerhafte Karriereberatung von „Kandidaten“ und deren Vermittlung an „Endkunden“ spezialisiert ist. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen ABALON und dem Kandidaten.

§ 1 Begriffsbestimmungen

Sofern in diesen Nutzungsbedingungen einer der untenstehenden Begriffe verwendet wird, hat dieser ausschließlich die zu dem jeweiligen Begriff nachfolgend definierte Bedeutung, wobei die männliche Bezeichnung als Überbegriff lediglich zur Vereinfachung ausgewählt worden ist:

„Kandidaten“ sind Bewerber / Kandidaten sich bei ABALON registriert oder auf eine näher beschriebene Stelle beworben haben.

„Endkunden“ sind Unternehmen, die mit ABALON einen Vertrag über die Personalvermittlung von Kandidaten abgeschlossen haben.

„Stellen“ sind zu besetzende Positionen bei einem Endkunden. Unter den Stellenbegriff fallen Anstellungen sowie freiberufliche Tätigkeiten.

„Vermittlung“ bedeutet Herstellung des Kontaktes zwischen dem Kandidaten und dem Endkunden mit dem Ziel, dem Kandidaten bei dem betreffenden Endkunden eine Anstellung oder freiberufliche Tätigkeit zu ermöglichen. Die Vermittlung auf eine konkrete Stelle endet, wenn zwischen dem Kandidaten und dem Endkunden ein Vertrag über eine Anstellung oder freiberufliche Tätigkeit über diese Stelle zustande kommt oder der Kandidat oder der Endkunde ein Beschäftigungsverhältnis endgültig abgelehnt haben.

„Karriereberatung“ bedeutet fortlaufende Beratung des Kandidaten zu dessen beruflichem Werdegang, Zielvorstellungen und den Möglichkeiten einer Vermittlung an einen Endkunde.

§ 2 Gegenstand der Vereinbarung und Leistungen von ABALON

Das Vertrags- und Leistungsangebot von ABALON richtet sich ausschließlich an Kandidaten im Sinne des § 1, die Interesse an einer Anstellung oder freiberuflichen Tätigkeit bei einem Endkunden haben.

ABALON sieht sich hierbei Kandidaten und Endkunden gleichermaßen verpflichtet. ABALON möchte dem Kandidaten eine seinen Wünschen und Zielvorstellungen entsprechende Stelle vermitteln. Zugleich erhält ABALON Informationen zu offenen Stellen von dem Endkunden selbst und möchte dieser einen für die zu besetzende Stelle geeigneten Kandidaten vermitteln. ABALON begleitet und unterstützt den Bewerbungs- und Rekrutierungsprozess und steht hierbei sowohl dem Kandidaten als auch den Endkunde als Ansprechpartner zur Verfügung.

Den Kandidaten bietet ABALON eine dauerhafte Karriereberatung und die Möglichkeit der Vermittlung einer Stelle bei einem Endkunden an. Ein Anspruch auf die Erbringung dieser nachfolgend näher beschriebenen Leistungen besteht nicht. Die Leistungserbringung durch ABALON erfolgt auf freiwilliger Basis.

1. Karriereberatung durch ABALON

Um dem Kandidaten eine seinen Anforderungen und Fähigkeiten entsprechende Stelle und zugleich dem Endkunden einen für die zu besetzende Stelle geeigneten Kandidaten vorschlagen zu können, wird ABALON im Regelfall die Bewerbungsunterlagen des Kandidaten sichten, sich mit dem Kandidaten zu dessen Vorstellungen und Zielen (z. B. Position, Arbeitsort, Gehaltsvorstellungen etc.) abstimmen und sodann zu den Möglichkeiten einer (Stellen-)Vermittlung beraten. Das Leistungsangebot von ABALON erstreckt sich hierbei nicht nur auf solche Stellen, die auf der Website von ABALON näher beschrieben werden. ABALON analysiert darüber hinaus auch den Stellenmarkt und nimmt Kontakt mit den Endkunden bzw. den dortigen Ansprechpartnern auf und versucht auf diesem Wege, ergänzende Informationen zu den nicht öffentlich ausgeschriebenen Stellen und den Möglichkeiten der Vermittlung eines Kandidaten zu erhalten.

Sofern ABALON eine Bewerbung eines Kandidaten auf eine Stelle nach eigenem Ermessen für sinnvoll hält, schlägt sie dem Kandidaten diese Stelle und die Übermittlung seiner Bewerbungsunterlagen an den betreffenden Endkunden vor.

Auch nach erfolgreicher Erstvermittlung berät ABALON den Kandidaten fortlaufend zu seiner Karriereplanung bzw. seinen beruflichen Zielen sowie auf Wunsch zu den Möglichkeiten einer weiteren Vermittlung, sofern der Kandidat den Vertrag mit ABALON nicht – wie unter § 6 beschrieben – zuvor kündigt.

2. Vermittlungsleistung durch ABALON

Sofern der Kandidat Interesse an einer von ABALON vorgeschlagenen Stelle hat und sich auf diese bewerben möchte, erstellt ABALON auf Basis der vom Kandidaten bereitgestellten Unterlagen/ Informationen eine Bewerbung und übermittelt diese an die Endkunde. Mit Einwilligung des Kandidaten kann ABALON dem Endkunden dessen Bewerbungsunterlagen übersenden.

Ist der Kandidat mit der Übermittlung seiner Bewerbungsunterlagen einverstanden, übermittelt ABALON diese an die Endkunden und begleitet bzw. unterstützt den Bewerbungsprozess. ABALON erbringt hierbei allein eine Vermittlungsleistung und wird nicht Vertragspartei eines Vertrages, den ein Kandidat und ein Endkunde über eine von ABALON vermittelte Stelle abschließen. Für die Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses zwischen Kandidat und Endkunde sind alleine die Parteien des zuvor genannten Vertrages verantwortlich.

3. Kein Leistungsanspruch gegenüber ABALON

Da die Beratungs- und Vermittlungsleistungen von ABALON auf freiwilliger Basis erfolgen, hat der Kandidat weder einen Anspruch darauf, dass ihm eine oder mehrere Stellen vorgeschlagen werden, noch dass ABALON seine Bewerbungsunterlagen an einen Endkunden übermittelt oder detailliertere Informationen zu einer Stelle offenlegt werden.

ABALON übernimmt zudem auch keine Gewähr dafür, dass eine Stelle, die auf der Website von ABALON näher beschrieben ist bzw. auf die sich der Kandidat bewerben möchte, auch tatsächlich zu besetzen ist und den von dem Endkunden beschriebenen Inhalt hat. Gleichermaßen hat der Kandidat auch keinen Anspruch darauf, dass er der einzige Kandidat ist, dem ABALON eine Stelle vorschlägt und/oder dessen Bewerbung von ABALON an den Endkunden weitergeleitet wird.

Darüber hinaus hat der Kandidat gegenüber ABALON auch weder einen Anspruch auf Einstellung bzw. Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit bei einem Endkunden noch übernimmt ABALON eine Garantie für das Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Kandidaten und dem Endkunden. Der Endkunde entscheiden vielmehr selbst, ob sie einen von ABALON vorgeschlagenen Kandidaten zum Bewerbungsgespräch einladen und mit diesem einen (Arbeits-, Dienst- oder Werksvertrag) abschließen. Auch der Kandidat selbst ist rechtlich nicht verpflichtet, ein Vertragsangebot eines Endkunden anzunehmen.

§ 3 Vertragsschluss

Der Kandidat kann den vorliegenden Vertrag mit ABALON über die Website von ABALON abschließen. Der Vertragsschluss erfolgt grundsätzlich auf Deutsch.

Vertragsschluss über eine Website

Der Kandidat hat die Möglichkeit, den Vertrag mit dem zuvor beschriebenen Inhalt über eine Website abzuschließen, indem er das mit der Hinterlegung des entsprechenden Formulars verbundene Vertragsangebot von ABALON durch Registrierung bzw. Bewerbung auf eine nähere beschriebene Stelle und Betätigen des „Absenden-Buttons“ annimmt. Vor dem endgültigen Absenden der vom Kandidaten eingegebenen Informationen hat er die Möglichkeit, seine Angaben zu kontrollieren und ggfs. zu ändern. Nach Absenden des Formulars erhält der Kandidat eine Bestätigungsmail an die von ihm mitgeteilte E-Mail-Adresse. ABALON speichert den Vertragstext sowie die auf den Abschluss des Vertrages gerichteten Nachrichten und stellt dem Kunden auf Wunsch eine Kopie der Dokumente zur Verfügung.

§ 4 Pflichten des Kandidaten

Der Kandidat hat im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses folgende Mitwirkungs-, Informations- und Verschwiegenheitspflichten zu erfüllen:

1. Mitwirkungspflichten

Um die unter § 2 beschriebenen Leistungen erbringen zu können, benötigt ABALON die folgenden Nachweise über die fachliche Qualifikation des Kandidaten sowie die weiteren, nachstehend aufgeführten Unterlagen (zumindest in Kopie):

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • ggfs. weitere Qualifikationsnachweise

Der Kandidat versichert, dass die überlassenen Nachweise in der übermittelten Fassung ausgestellt worden sind und die vom Kandidaten selbst gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Er darf ABALON insbesondere keine gefälschten oder sonst wie unrichtigen Bewerbungsunterlagen übermitteln.

2. Informationspflichten

Der Kandidat verpflichtet sich, ABALON das Zustandekommen eines (Arbeits-, Dienst- oder Werksvertrag) mit dem Endkunden anzuzeigen.

Da sich die Höhe des Provisionsanspruchs von ABALON gegenüber dem Endkunden aus der zwischen dem Kandidaten und dem Endkunden vereinbarten Vergütunghöhe ergibt, ist der Kandidat verpflichtet, auf Nachfrage von ABALON, die vereinbarte Vergütungshöhe mitzuteilen. In diesem Fall ist der Kandidat, der mit einem Endkunden einen Vertrag über eine Festanstellung abgeschlossen hat, verpflichtet, ABALON das mit dem Endkunden vereinbarte Brutto-Jahreszielgehalt offenzulegen. Der Kandidat kann der vorstehenden Verpflichtung durch einfache Mitteilung oder Vorlage einer Kopie des Arbeitsvertrages nachkommen.

3. Verschwiegenheitspflichten

Der Kandidat verpflichtet sich bezüglich vertraulicher Informationen, die ihm im Rahmen des vorliegenden Vertrages bekannt geworden sind, diese geheim zu halten, nicht gegenüber Dritten offenzulegen und nicht zum Zwecke der eigenen, direkten Bewerbung bei dem Endkunden unter Umgehung von ABALON zu nutzen. Vertrauliche Informationen sind insbesondere die Identität des Endkunden und der Name des dortigen Ansprechpartners. Die vorgenannten Pflichten gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 5 Vergütung; Provision; Reisekosten

Die (Beratungs- und Vermittlungs-)Leistungen, die ABALON im Rahmen dieses Vertrages erbringt, sind für den Kandidaten kostenlos. Der Kandidat schuldet ABALON also insbesondere keine Provision für die erfolgreiche Vermittlung an einen Endkunde.

Der Kandidat hat gegenüber ABALON keinen Anspruch auf Erstattung der für einen von ABALON vermittelten Vorstellungstermin bei einem Endkunden ggfs. anfallenden Reisekosten.

§ 6 Laufzeit und Beendigung des Vertrages

Dieses Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es kann vom Kandidaten und ABALON jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung kann schriftlich, mündlich oder in Textform erklärt werden.

Alternativ kann der Kandidat ABALON auch mitteilen, dass er für einen bestimmten Zeitraum keine Beratungs- und/oder Vermittlungsdienstleistung(en) erhalten möchte. ABALON wird dies entsprechend berücksichtigen und umsetzen.

§ 7 Haftungsausschluss und -begrenzung

ABALON haftet gegenüber dem Kandidaten unbeschränkt für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aufgrund arglistig verschwiegener Mängel, nach den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes, sowie für Schäden, die auf einer Verletzung von Pflichten beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kandidat regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflicht“). Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von ABALON der Höhe nach auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.

Soweit vorstehend nicht anders geregelt, haftet ABALON gegenüber den Kandidaten nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen.

Die in diesem § 7 getroffenen Regelungen zur Haftung gelten entsprechend für Erfüllungsgehilfen, Verrichtungsgehilfen und leitende Angestellte von ABALON.